Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist für jeden Arbeitgeber gesetzliche Pflicht.
Frage 1: Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, kurz GB Psych, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Arbeitgeber müssen ermitteln, ob und wo in ihrem Betrieb psychische Belastungen auftreten, die die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden können. Seit 2013 steht das ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz.
Es geht dabei nicht um eine psychologische Untersuchung einzelner Mitarbeitender, sondern um die Arbeitsbedingungen im Betrieb. Geprüft wird, ob Faktoren wie Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung oder Arbeitsaufgaben psychisch belastend wirken.
Frage 2: Bin ich als Handwerksbetrieb verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen?
Ja. Die Pflicht gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Auch ein Handwerksbetrieb mit 10 Mitarbeitenden muss die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen und dokumentieren.
In der Praxis haben viele kleine und mittlere Betriebe das noch nicht umgesetzt, weil ihnen das Verfahren zu aufwendig oder zu unklar erscheint. Das schützt aber nicht vor einer Prüfung. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren zunehmend aktiv, ob die GB Psych vorliegt.
Frage 3: Was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft prüft und ich keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorweisen kann?
Wenn bei einer Betriebsprüfung keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorliegt, kann die Berufsgenossenschaft Auflagen erteilen und Fristen setzen. Im wiederholten Fall oder bei Verweigerung drohen Bußgelder.
Schwerer als das Bußgeld wiegt in vielen Fällen der Aufwand, eine GB Psych unter Zeitdruck nachholen zu müssen. Wer das Verfahren in Ruhe und im eigenen Tempo durchführt, spart sich diesen Stress und hat gleichzeitig eine Grundlage, die über die reine Pflichterfüllung hinaus nützlich ist.
Frage 4: Kann ich die GB Psych zusammen mit einer Mitarbeiterbefragung durchführen?
Ja. 1A Arbeitgeber hat dafür eine integrierte Lösung entwickelt. Die GB Psych kann als Add-on in die Mitarbeiterbefragung von 1A Arbeitgeber eingebunden werden. Ihre Mitarbeitenden füllen einen Fragebogen aus, nicht zwei, und erfüllen damit gleichzeitig die gesetzliche Pflicht und arbeiten an der Verbesserung Ihrer Arbeitgeberqualität.
Das spart Aufwand, weil keine separate Befragung organisiert werden muss, und liefert zwei Ergebnisse auf einmal: die Auswertung der Mitarbeiterzufriedenheit und eine rechtssichere Dokumentation der GB Psych.
Frage 5: Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Als Add-on zur Mitarbeiterbefragung von 1A Arbeitgeber beginnt die GB Psych bei 599 Euro netto, zuzüglich 10 Euro pro Mitarbeitendem ab der 51. Person.
Als eigenständiges Produkt ohne die vollständige Mitarbeiterbefragung liegt der Einstieg bei 1.499 Euro netto, zuzüglich 20 Euro pro Mitarbeitendem ab der 51. Person.
Die Analyse und Zertifizierung durch einen akkreditierten Experten, die für die rechtliche Verwertbarkeit empfohlen wird, ist als Zusatzleistung verfügbar. Den genauen Preis dafür besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Frage 6: Muss die GB Psych von einem externen Experten durchgeführt werden?
Das Gesetz schreibt keinen externen Anbieter vor. Sie könnten die GB Psych grundsätzlich auch intern durchführen. In der Praxis ist das für die meisten mittelständischen Betriebe aber schwer umsetzbar, weil das Verfahren fachliche Anforderungen stellt, die ohne Spezialkenntnisse kaum zu erfüllen sind.
Dazu kommt die Frage der Glaubwürdigkeit: Eine GB Psych, die durch einen qualifizierten externen Anbieter durchgeführt und dokumentiert wurde, hält einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft deutlich besser stand als eine intern erstellte Dokumentation.