Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die meisten Betriebe sind verpflichtet.
Die wenigsten wissen es!
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten systematisch zu beurteilen und dabei ausdrücklich auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Diese Pflicht gilt seit 1996, wurde 2013 im Gesetz noch einmal ausdrücklich verschärft und betrifft Betriebe jeder Größe und Branche.
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung an fachkundige Personen delegiert. Ergebnis und Dokumentation müssen einer Prüfung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde standhalten. Wer die Gefährdungsbeurteilung nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder und haftet im Schadensfall persönlich.
Was viele unterschätzen: Es geht nicht nur um ein Dokument für den Prüfer. Eine ordnungsgemäß durchgeführte GB Psych zeigt, wo Ihre Mitarbeitenden tatsächlich unter Druck stehen, und gibt Ihnen als Arbeitgeber die Grundlage, gezielt gegenzusteuern, bevor Ausfälle entstehen.
Mit 1A Arbeitgeber erledigen Sie das unkompliziert und rechtssicher, ohne großen Aufwand.
Psychische Belastung am Arbeitsplatz in Zahlen
Fehltage je 100 Versicherte durch psychische Erkrankungen
DAK Psychreport 2023
Fehltage je 100 Versicherte allein durch Depressionen
DAK Psychreport 2023
der Betriebe haben die GB psychische Belastung überhaupt umgesetzt
DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2023
Zwei Wege, ein Ergebnis
Ob als Teil der Befragung oder als eigenständige Lösung.
1A Arbeitgeber bietet die GB Psych in zwei Varianten an. Beide liefern eine rechtssichere Dokumentation und echte Erkenntnisse über Belastungen im Betrieb.
Empfohlen
Als Teil der 1A Mitarbeiterbefragung
Die GB Psych ist bereits in der wissenschaftlich zertifizierten Mitarbeiterbefragung integriert. Kein Mehraufwand, keine zweite Befragung.
Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht und arbeiten gleichzeitig an Ihrer Auszeichnung als 1A Arbeitgeber.
Add-on ab 599 € netto
zzgl. 10 € pro Mitarbeitendem ab MA 51
Standalone
Als eigenständige Lösung
Sie brauchen nur die Gefährdungsbeurteilung, ohne die vollständige Mitarbeiterbefragung? Die GB Psych ist auch als eigenständiges Produkt verfügbar.
Schnell durchführbar, rechtssicher dokumentiert, direkt einsetzbar.
Ab 1.499 € netto
zzgl. 20 € pro Mitarbeitendem ab MA 51
Was Sie bekommen
Rechtssicherheit und echte Erkenntnisse.
Die GB Psych liefert mehr als ein Dokument für die Berufsgenossenschaft. Sie zeigt wo Ihre Mitarbeitenden wirklich unter Druck stehen.
Rechtssichere Dokumentation
Eine vollständige, nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung, die einer Prüfung standhält.
Echte Erkenntnisse
Sie sehen konkret, wo psychische Belastungen entstehen und wo Sie ansetzen müssen.
Kein Doppelaufwand
Als Add-on läuft die GB Psych vollständig innerhalb der 1A Arbeitgeberbefragung. Eine Befragung, zwei Ergebnisse.
Wissenschaftlich fundiert
Entwickelt und zertifiziert gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstandes. Anerkannte Methodik.
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