Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die meisten Betriebe sind verpflichtet.
Die wenigsten wissen es!

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten systematisch zu beurteilen und dabei ausdrücklich auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Diese Pflicht gilt seit 1996, wurde 2013 im Gesetz noch einmal ausdrücklich verschärft und betrifft Betriebe jeder Größe und Branche.

Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber, auch wenn er die Durchführung an fachkundige Personen delegiert. Ergebnis und Dokumentation müssen einer Prüfung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde standhalten. Wer die Gefährdungsbeurteilung nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder und haftet im Schadensfall persönlich.

Was viele unterschätzen: Es geht nicht nur um ein Dokument für den Prüfer. Eine ordnungsgemäß durchgeführte GB Psych zeigt, wo Ihre Mitarbeitenden tatsächlich unter Druck stehen, und gibt Ihnen als Arbeitgeber die Grundlage, gezielt gegenzusteuern, bevor Ausfälle entstehen.

Mit 1A Arbeitgeber erledigen Sie das unkompliziert und rechtssicher, ohne großen Aufwand.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz in Zahlen

301

Fehltage je 100 Versicherte durch psychische Erkrankungen

DAK Psychreport 2023

118

Fehltage je 100 Versicherte allein durch Depressionen

DAK Psychreport 2023

27 %

der Betriebe haben die GB psychische Belastung überhaupt umgesetzt

DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2023

Zwei Wege, ein Ergebnis

Ob als Teil der Befragung oder als eigenständige Lösung.

1A Arbeitgeber bietet die GB Psych in zwei Varianten an. Beide liefern eine rechtssichere Dokumentation und echte Erkenntnisse über Belastungen im Betrieb.

Empfohlen

Als Teil der 1A Mitarbeiterbefragung

Die GB Psych ist bereits in der wissenschaftlich zertifizierten Mitarbeiterbefragung integriert. Kein Mehraufwand, keine zweite Befragung.

Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht und arbeiten gleichzeitig an Ihrer Auszeichnung als 1A Arbeitgeber.

Add-on ab 599 € netto

zzgl. 10 € pro Mitarbeitendem ab MA 51

Standalone

Als eigenständige Lösung

Sie brauchen nur die Gefährdungsbeurteilung, ohne die vollständige Mitarbeiterbefragung? Die GB Psych ist auch als eigenständiges Produkt verfügbar.

Schnell durchführbar, rechtssicher dokumentiert, direkt einsetzbar.

Ab 1.499 € netto

zzgl. 20 € pro Mitarbeitendem ab MA 51

Was Sie bekommen

Rechtssicherheit und echte Erkenntnisse.

Die GB Psych liefert mehr als ein Dokument für die Berufsgenossenschaft. Sie zeigt wo Ihre Mitarbeitenden wirklich unter Druck stehen.

Rechtssichere Dokumentation

Eine vollständige, nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung, die einer Prüfung standhält.

Echte Erkenntnisse

Sie sehen konkret, wo psychische Belastungen entstehen und wo Sie ansetzen müssen.

Kein Doppelaufwand

Als Add-on läuft die GB Psych vollständig innerhalb der 1A Arbeitgeberbefragung. Eine Befragung, zwei Ergebnisse.

Wissenschaftlich fundiert

Entwickelt und zertifiziert gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstandes. Anerkannte Methodik.

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Wir klären gemeinsam, welche Variante für Ihren Betrieb die richtige ist.

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